Randonneurs Modiaux Regeln

 

Audax Club Parisien

Radsportvereinigung Gegründet 1904

Randonneurs Francais     1921

Randonneurs Europèens 1976

Randonneurs Mondiaux  1983

Der Audax Club Parisien rief im Jahre 1921 die Fahrradtouren zu 200, 300, 400, 600, 1000 km, sowie im Jahre 1931 die Tour Paris-Brest-Paris Randonneurs ins Leben. Diese Wettkämpfe bezeichnete man als Brevets Randonneurs Francais. Seit 1975 sind einige von ihnen für die Anwärter auf den PBP zur Pflicht gemacht worden, um sich dadurch optimal auf dieses große Wettrennen vorzubereiten. Zugleich breiteten sie sich zunächst (1976) unter dem Namen Breverts Randonneurs Europèens, dann ab 1983 unter dem Namen Brevets Randonneurs Mondiaux auch im Ausland aus.

Vereine die ein BRM abhalten möchten, müssen bis spätestens 31. Oktober einen disbezüglichen Antrag stellen.

Vereine, die an der Abhaltung von solchen Brevets beteiligt sind, müssen sich umbedingt an die im Zusatz zum Reglement aufgeführten Hinweise halten. Sie haben das Reglement anzuwenden und seine Beachtung sicherzustellen.

Von Privatpersonen dürfen Brevets nicht organisiert werden.

Reglement von Brevets Randonneurs Mondiaux (200 bis 1000 km)

Artikel 1 : Der Audax Club Parisien hat einzig und allein die weltweit geltende Vollmacht die Brevets anzuerkennen. Alle seit 1921 stattgefundenen Brevets sind in chronologischer Folge unter ihrer Anerkennungsnummer registriert worden.
Artikel 2 : Die Brevets stehen allen Fahrradfahrern offen, ganz gleich ob diese Mitglied eines Clubs, einer Vereinigung oder Förderation sind. Minderjährige werden unter der Auflage zugelassen, daß sie eine elterliche Genehmigung vorlegen, aus welcher hervorgeht, daß der Audax Club Parisien und die veranstaltenden Organisationen keine Haftung zu übernehmen haben. Außerdem muß ein weniger als 6 Monate altes medizinisches Attest vorgelegt werden. Alle Fahrradgattungen werden zugelassen, vorrausgesetzt, sie werden durch Muskelkraft angetrieben.
Artikel 3 : Um an einem Brevet teilzunehmen, muß jeder Radfahrer einen Verpflichtungsschein ausfüllen, sowie eine vom Veranstalter festzulegende Teilnahmegebühr entrichten.
Artikel 4 : Jeder Teilnehmer muß über eine Haftpflichtversicherung verfügen, und zwar entweder über seine Mitgliedsförderation, oder über eine privat abgeschlossene Versicherung (Achtung : Die meisten Mehrfach-Risiko-Versicherungen decken den Versicherungsfall bei Teilnahme an organisierten und zahlungspflichtigen Rennen nicht ab).
Artikel 5 : Jeder Teilnehmer wird hinsichtlich des Verkehrsverhaltens wie jemand betrachtet, der sich auf einer Privatfahrt befindet und muß deshalb die Straßenverkehrsordnung mit offizieller Beschilderund und der Nutzung von Radwegen beachten. Audax Club Parisien oder veranstaltende Vereine können in keinem Falle für Unfälle, die sich im Verlauf eines Brevets ereignen, verantwortlich gemacht werden.
Artikel 6 : Bei Nachtfahrten müssen die Fahrräder mit Vorder- und Hinterbeleuchtung ausgestattet sein, die solide angebracht und durchgehend funktionstüchtig sein muß (es ist an Ersatzlampen und Ersatzbirnen zu denken). Die Veranstalter werden jedem Teilnehmer, desen Beleuchtung Mängel aufweist, die Abfahrt verweigern. Zudem hat jeder Teilnehmer bei Einbruch der Dunkelheit oder sobald die Sichtbarkeit beeinträchtigt sein sollte (Regen, Nebel ...), die Fahrradbeleuchtung einzuschalten. Dies gilt auch bei Gruppenfahrten: jeder einzelne muß seine Beleuchtung eingeschaltet haben. Bei Nacht wird allgemein helle Kleidung und leuchtende Armbinde empfohlen, außerdem ist das Tragen von reflektierenden Schulterriemen, oder eines reflektierenden Oberteils vorgeschrieben. Jeder bei einer Kontrolle festgestellte Verstoß gegen diese Bestimmungen, führt zur Nichtanerkennung des Brevsts.
Artikel 7 : Jeder Fahrer hat sich selbstständig mit allem zu versorgen, was zur Erfüllung seines Brevets nötig ist. Außenhalb der Kontrollpunkte (geheime Punkte auch möglich), entlang oder auf der eigendlichen Streckenführung sind keinerlei organisierten Hilfsdienste wie Trainer, Pfleger oder Begleitfahrzeuge zugelassen. Teilnehmer, die hiergegen verstoßen werden ohne Widerruf disqualifiziert. Alle Fahrer müssen eine korrekte Kleidung und Verhaltensweise an den Tag legen.
Artikel 8 : Jeder Teilnehmer erhält zu Beginn eine Streckenkarte und einen Wegeplan, auf welchen eine gewisse Anzahl von Kontrollpunkten verzeichnet ist, an denen der Teilnehmende seine Streckenkarte unbedingt stempeln lassen muß. Die Veranstalter sind dazu berechtigt ferner einen oder mehrere geheimgehaltene Kontrollpunkte einzurichten, aus diesem Grund, sowie aus Gründen der Haftung, wird der Teilnehmer angehalten sich an die vorgegebene Streckenführung zu halten.
Artikel 9 : Bei Ermangelung von präzisen, vom Veranstalter vorgegebenen Kontrollen, muß der Radfahrer sich einen Stempel mit Namen der Ortschaft des Kontrollpunkts (Händlers, Raststätte, etc.) erteilen lassen. In Falle der Unmöglichkeit sich einen solchen Stempel zu beschaffen (Kontrolle bei Nacht), ist eine Postkarte an den Verantwortilchen der Organisation (unter Angabe von Ort, Tag und Uhrzeit der Durchfahrt, Name, Vorname und Clubzugehörigkeit) zu senden, und an dem Kästchen für Kontrolle, auf der Streckenkarte die Notiz"CP", zusammen mit Tag und Uhrzeit der Versendung zu vermerken. Bei jeder Kontrolle ist die Uhrzeit der Durchfahrt zu erwähnen, ebenso wie das Tagesdatum im Falle von sich über mehr als 24 Stunden erstreckender Brevets. Ein fehlender Stempel, eine nicht vermerkte Durchfahrtszeit oder der Verlust der Stempelkarte (ganz gleich nach welcher zurückgelegten Distanz) führen unweigerlich zur Nicht-Anerkennung des Brevets. Jeder Teilnehmende wird dazu angehalten, seine Streckenkarte persönlich auf Richtigkeit zu prüfen.
Artikel 10 : Die zugestandenen Zeitfristen für das Absolvieren der Brevets verstehen sich in Abhängigkeit von den Distanzen: 13h30 (200 km), 20h00 (300 km), 27h00 (400 km), 40h00 (600 km), 75h00 (1000 km).
Die Durchfahrteines Kontrollpunktes muß sich innerhalb der auf der Streckenkarte verzeichneten "Öffnungszeit" und "Schließzeit" des Punktes vollziehen. Der Radfahrer hat sich an diese vorgegebenen Zeitrahmen zu halten, wenn er nicht will , daß sein Brevet nicht anerkannt wird, und zwar selbst wenn er selbiges insgesamt innerhalb der Zeitgrenze absolviert hat.
Artikel 11 : Jeder Täuschungsversuch hat den Ausschluß des Teilnehmers aus allen Organisationsn des Audax Club Parisien zur Folge.
Artikel 12 : Bei Ankunft am Ziel, müssen die Teilnehmer ihre Streckenkarte unterschrieben dem Veranstelter übergeben. Sie wird ihm nach deren offizieller Anerkennung wieder ausgehändigt werden. Bei Verlust des Dokuments werden keinerlei Duplikate ausgestellt.
Da es sich bei den Brevets nicht um Wettkämpfe im engeren Sinne handelt, werden Keine Klassifizierungen erstellt.
Eine besondere Medaille kann von jedem, der erfolgreich an dem Brevet teilgenommen hat, erworben werden. Es muß ausdrücklich um eine solche gebeten werden, außendem muß der Betrag bei Übergabe der Streckenkarte am Ziel entrichtet werden.
Artikel 13 : Die Medaille die das erfolgreiche Bestehen eines Brevets dokumentieren, sind bronzen (200 km), versilbert (300 km), vergoldetes Silber (400 km), vergoldet (600 km), und silbern (1000 km). Das Modell ändert sich prinzipiell im Jahr nach dem PBP.
Der Preis der Medaillen wird vom Veranstalter bekanntgegeben.
Super Randonneur: Eine hervorragende Auszeichnung erhält jeder Radfahrer der binnen desselben Jahres eine Reihe von Brevets zu 200, 300, 400 und 600 km absolviert hat. Eine Medaille (mit Jahreseintrag zum Jahr des PBP), die diese Leistung festhält, wird jedem Radsportler ausgehändigt, der bei seinem Mitgliedsverein eine solche Auszeichnung beantragt, wobei er diesem gleichzeitig die jeweiligen Nummern seiner Brevets und die entsprechende Bezahlung dafür übergibt.
Artikel 14 : Ein Brevet darf nicht zugleich mit einem anderen Rennen ganz oder teilweose auf gleicher Strecke absolviert werden.
Artikel 15 : Die Tatsache sich auf eine Teilnahme zu verpflichten und am Start teilzunehmen, bedeutet von seiten des Betreffenden eine implizite und rückhaltlose Anerkennung des vorliegenden Reglements. jede Klage oder Reklamation hat innerhalb von 48 Stunden nach Stattfinden des Brevets in schriftlicher Form an die Veranstalter gerichtet zu werden, welche diese geprüft und mit ihrer Stellungnahme versehen an die Kommission der Randonneurs des ACP zum Zweck der Begutachtung weiterzuleiten haben.
Artikel 16 : Das Exekutivkomitee des ACP regelt im Anschluß, ohne die Möglichkeit des Einspruchs hiergegen, die ihm unterbreiteten Fälle, sowie alle Streitigkeiten, die möglicherweise von diesem Reglement nicht angesprochen wurden.

Randonneurs, nehmt an anderen Veranstaltungen des Audax Club Parisien teil:

Paris - Brest - Paris Randoneurs (vierjährlich)

Obligatorisch Lizenz

Brevets Randonneurs Mondiaux 200, 300, 400 und 600 km sind obligatorisch

(im Jahre des P-B-P)

Mindestalter 18 Jahre  (Tag der Abfahrt)

Flèche Vèlocio

Flèchette Vèlocio (Minderjährigen unter 18 Jahren vorbehalten)

Traces Vèlocio

im Team in Richtung Pâques in der Provence

Flèche de France und Tour de Corse

ständige Radfahrten

Gentlemen Cyclos Parisiens

 

 

 

 

Audax Club Parisien

Radsportvereinigung gegründet 1904

 

Begründer und Organisator der Wettkämpfe:

Randonneurs Francais    1921
Randonneurs Europèens 1976
Randonneurs Mondiaux  1983

Diejenigen Vereine, die die Abhaltung der B.R.M. anstreben, verpflichten sich,vermittels eines eigens ernannten Verantwortlichen dazu die Regeln der Brevets anzuwenden und einzuhalten, sowie sämtliche im unten beigefügten Anhang erwähnten Hinweise zu beachten.

Die Brevets de Randonneurs sind mehr als nur einfache Wettkämpfe, weshalb ihre Organisation mit dem nötigen Ernst betrieben werden muß, um dadurch den regelmäßig an ihnen Teilnehmenden gerecht zu werden.

Damit die Leistungsurkunden (Brevets) denjenigen Wert bewahren, der den Randonneurs gebührt, so wie sie diesen Namen zu Recht tragen möchten, ist ein jeglicher Teilnehmer, der auch nur einen Punkt des Reglements nicht einhält, mit Sanktionen zu belegen.

Audax Club Parisien dankt allen, die mit ihrem guten Willen, zur Veranstaltung der Brevets und damit zur Förderung des radsports in Frankreich und der Welt beitragen.

 

Brevets de Randonneurs Mondiaux

(Urkunde der weltweiten Radsportfreunde)

Zusatz zum Reglement

bestimmt für die Mitgliedsvereinigungen

Organisationsbedingungen: Französische Vereinigungen, die Brevets Randonneurs Mondiaux veranstelten möchteen, müssen jedes Jahr vor dem 15. November die Veranstaltungsdaten für das Folgejahr bei dem französischen Delegierten der B.R.M. im Audax Club Pariesien einreichen.

Die Auslandsvereinigungen müssen mit dem Vertreter der Brevets Randonneurs Mondiaux ihres Landes Kontakt aufnehmen um diesen die Veranstaltungs mitzuteilen, damit er wiederum diese Daten vor dem 15. November eines jeden Jahres bei dem für die ausländischen B.R.M. Verantwortlichen im Audax Club Parisien einreicht.

Um die offizielle Anerkennung der "Brevets de Randonneurs Mondiaux" zu erlangen, müssen die sich hierzu meldenden Vereinigungen, sich in jedem Fall in den Veranstaltungskalender des A.C.P. eintragen lassen, welcher jedes Jahr im Januar herausgegeben wird.

BEACHTEN SIE ALSO UMBEDINGT DIE EINSCHREIBEFRIST VOM 15. NOVEMBER.

Der Audax Club Parisien wird jede Vereinigung benachrichtigen und verwarnen, die es versäumt ihre Veranstaltungen in den Kalender eintragen zu lassen. Im Falle der Absage eines Brevets durch einen Verein, muß letzterer, swobald er Kenntnis von der Veranstaltungshinderung erhält, unverzüglich den B.R.M. Deligierten in dem A.C.P. davon unterrichten.

Delegierter: Jede Vereinigung ernennt eine Person, die für die Organisation der Brevets als alleiniges, mit dem A.C.P, korrespondierendes Mitglied fungiert.

Versicherung: Der Audax Club Parisien  verlangt von seinen Verbandsmitgliedern, wie auch von den Teilnehmern eine Haftpflichtversicherung abzuschließen.

Streckenverlauf: Die Streckenverläufe müssen auf den von dem A.C.P. zur Verfügung gestellten Druckunterlagen, in zweifacher Ausfertigung, zusammenmit den Veranstaltungsdaten verschickt werden.
Vereine, deren Strecke bereits anerkannt wurde (Stempel und Registrierungsnummer der Anerkennung) fügen hiervon bitte eine Fotokopie bei. Für die Rückantwort, sollte ein Briefumschlag vom Format 260 x 130, versehen mit Anschrift des Delegierten sowie frankiert für ein Gewicht von mehr als 20 Gramm beigelegt sein.

Man sollte direkte Strecken, vor allem in Form von Rundfahrten, bevorzugen, die überwenig befahrene, aber von den Teilnehmern leicht zu findende Straßen führen.
Der Streckenverlauf muß deutlich, präzis und unzweideutig sein. Die Kilometerabmessung muß entsprechend den Michelin - Karten berechnet werden, die als einzige Referenzquelle zugelassen werden. Die Abmessung der Entfernungen darf um einige Kilometer höher liegen, jedoch niemals darunter.

Auf dem Streckenblatt müssen die Standorts, Öffnungs- und Schließzeiten, Abfahrts-, Zwischen- und Ankunftskontrollen verzeichnet sein.

Ein Brevet darf nur einen einzigen Abfahrtspunkt besitzen. Dennoch ist es gestattet, daß mehrere Vereine einer Gegend, am selben Datum und zur gleichen Zeit, ein Brevet mit identischer Streckenführung organisieren. In einem solchen Falle, kann ein Zwischenkontrollpunkt für die einen, zum Startpunkt für die anderen werden. Diese Ausnahme regelung wird nur unter der Bedingung gestattet, daß alle, dieselbe Strecke nutzenden Vereine, an ihrem eigenen Abfahrtspunkt, die ungehinderte Durchfahrt der anderswo gestarteten Teilnehmer sicherstellen.

Kontrollen: Zwischen Abfahrts- und Zielpunkt sollen in regelmäßigen Abständen Kontrollpunkte eingerichtet werden. Je nach Streckenlänge ist es empfehlenswert folgendermaßen vorzugehen:

Bei 200 km : 2 bis 4 - 300 km : 3 bis 5 - 400 km : 4 bis 6 - 600 km : 5 bis 7 - 1000km : 6 bis 10 Kontrollen.

An den Extrempunkten des Streckenverlaufs und soweit möglich an allen Punkten, die dazu angetan sind unerlaubte Abkürzungen zu verhindern, müssen solche Kontrollstellen eingerichtet werden.

Den Veranstaltern wird empfohlen, je nach Länge des Brevets, ein oder zwei geheimgehaltene Kontrollpunkte einzurichten, vorzugsweise an Orten, die zu Abkürzungen einladen.

Abfahrts- und Zielkontrollpunkte sollten von einer oder mehreren vom Veranstalter bestellten Personen beaufsichtigt werden, wenn möglich über den gesamten Zeitraum zwischen den vorgesehenen Öffnungs- und Schließzeitpunkten hinweg.

Die Zwischenstops sollten unter den gleichen Bedingungen durchgeführt werden, falls dies unmöglich sein sollte, ist es ratsam einen einzigen Standort auszuwähleen (z.B. einen Laden), an dem die Wertung für alle Teilnehmer stattzufinden hat. Die genaue Bezeichnung dieses Standortes muß auf den Streckenkarten verzeichnet sein.

Streckenkarten: Sie dürfen ausschließlich vom A.C.P. verkauft werden und müssem spätestens drei Wochen vor Veranstaltungsbeginn bestellt werden. Jede Bestellung muß von einem entsprechenden Zahlungseingang begleitet sein, der auf den Empfänger : "A.C.P. - Randonneurs Mondiaux" lautet.

Achtung: Farbe der Streckenkarten und Aussehen der Medaille werden alle vier jahre geändert.

Der Veranstalter ist verpflichtet, alle nötigen Informationen auf den Streckenkarten eines jeden Teilnehmers verzeichnen zu lassen. Außerdem muß auf der Karte stehen:
1. Ort, genaue Adresse, Kilometerstand
2. Uhrzeit von Öffnung und Schließung aller Kontrollpunkte (Start-, Zwischen-,Zielpunkt

Berechnung der Zeiten:

1. Startkotrolle: Öffnung: Öffnungszeit des Startpunktes wird vom Veranstelter festgelegt (Stunde X).
Schließung: Der Kontrollpunkt muß eine Stunde nach Stunde X geschlossen werden.
2. Zwischenkontrolle: Öffnung und Schließung eines Zwischenkontropllpunktes werden auf der Grundlage der Zeit X des Eröffnungstages berechnet, welcher man dann einen Zeitraum hinzufügt, der sich aus Kilometerstand und je nach Etappenlänge aus einer variablen Maximal- und Minimalgeschwindigkeit zusammensetzt. Die Berechnung dieses Zeitplans wird in der Tabelle weiter unten dargestellt.
3. Ankunftskontrollen: Öffnung: Die Öffnungszeit der Zielkontrolle wird nach der gleichen Vorgehensweise, wie die bei der Zwischenkontrolle durchgeführt, wobei allerdings der theoretische Kilometerstand des Brevets berücksichtigt wird.
Schließung: Die Schließung wird nach der Stunde X des Eröffnungstages berechnet, welchem die maximal zulässige Zeitspanne für das Zurücklegen des theoretischen Kilometerstandes des Brevets hinzugerechnet wird, das heißt also: 200/13h30 - 300/20h - 400/27h - 600/40h - 1000/75h
Anwendungsbeispiel:
Brevet von 200 km
Abfahrt: am 30.03 Ö: 6h
S: 7h ( 6h + 1h)
km 47 Ö: 7h23 (6h ++ 1h23)
S: 9h08 (6h + 3h08)
km 95,5 Ö: 8h49 (6h + 2h49)
S: 12h24 (6h + 6h24)
km 148 Ö: 10h21 (6h + 4h21)
S: 15h52 (6h + 9h52
Ziel: Ö: 11h53 (6h + 5h53)
km 204 S: 19h30 (6h + 13h30)
X bei einem Zwischenkontrollpunkt:
200 km S: 13h30
400 km S: 26h40
Brevet von 600 km
Abfahrt: am 07.06 Ö: 5h
S: 6h (5h + 1)
km 92 Ö: 7h42 (5h + 2h42)
S: 11h08 (5h + 6h08)
km 199,5 Ö: 10h53 (5h + 5h53)
S: 18h20 (5h + 13h20)
km 307 Ö: 14h14 (5h + 9h14)
am 08.06. S: 1h28 (5h + 20h28
km 401 am 07.06 Ö: 17h10 (5h + 12h10
am 08.06 S: 7h44 (5h + 26h13
km 497,5 am 07.06 Ö: 20h24 (5h + 15h24)
S: 14h12 (5h + 33h12)
Ankunft: am 07.06 Ö: 23h48 (5h + 18h48)
km 603 am 08.06 S: 21h (5h + 40h)

Brevets: Vor dem Start muß jedem Fahrradfahrer ein Reglemet und eine Streckenkarte ausgehädigt werden. Er muß davon Kenntnis nehmen und sich daran halten. Vermittels der korrekt ausgefüllten Verpflichtungserklärungen können sich die Teilnehmer einschreiben. Gegen Aushändigung dieses Erklärungsscheins wird jedem Fahrer eine entsprechend ausgefüllte Streckenkarte überreicht.

Je nach Standort, trägt der vor Ort befindliche Kontrolleur auf dieser Streckenkarte die genaue Uhrzeit von Abfahrt, Ankunft, bzw. Durchfahrt ein.

Bei Erreichen des Ziels, läßt man die Streckenkarte von dem Radfahrer gegezeichnen und ihn das Feld seiner Wahl im Hinblick auf seinen Medaillenwunsch ankreuzen.

Kontrolle von Streckenkarten: Nach der Zielankunft muß sich der Verantwortliche vergewissern, daß er sich im Besitz aller Streckenkarten der Teilnehmenden befindet, die das Brevet innerhalb der gegebenen Frist absolviert haben.

Er mußsorgfältig überprüfen, daß jede Karte folgendes enthält:

    - Stempel aller Kontrollpunkte (einschließlich der geheimen Kontrollen)
    - Verzeichnis der Uhrzeiten an denen bei diesen Kontrollen die Wertungen eingetragen wurde
    - Einschreibung per Postkarte im Falle von persönlicher Punktung bei Nacht (in einem solchen Fall muß man sich um den rechtzeitigen Erhalt der Postkarte kümmern, sowie um Tagesdatum, Uhrzeit und Versandort)
    -Auswahl der Medaille
    - Unterschrift des Teilnehmenden

Er muß die für das Brevet benötigte Zeit ausrechnen und diese an vorgesehener Stelle eintragen.

Zusammenfassende Aufstellungslisten: Die gleichzeitig mit den Streckenkarten ausgehändigten Aufstellungslisten müssen in zweifacher Ausfertigung ausgefüllt werden. Auf ihnen, werden zusammenfassend die Namen aller Teilnehmer, die innerhalb der vorgegebenen Frist eingetroffen sind, aufgelistet und zwar je nach Clubzugehörigkeit. Beim Ausfüllen ist darauf zu achten, daß nicht in die Nachbarzeile eines anderen Teilnehmers  oder Clubs hineingeschrieben wird.

Die freien Teilnehmer sind am Ende der Liste zusammen mit Department und Wohnsitz zu verzeichnen.

Die erste Eintragung eines Clubs muß  vollständig, ohne Abkürtzung und mit Nummer des Departments erfolgen. Bei Clubs und freien Teilnehmern, die nicht der F:F:C:T: angehören, soll deren Mitgliedsföderation erwähnt werden.
Die zurückgelegten Zeiten müssen umbedingt eingetragen werden.
Wenn der Teilnehmer eine Medaille wünscht, sollte in der Spalte Medaille ein X stehen.

Die zweifache Ausfertigung der Aufstellungsliste muß binnen 10 Tagen nach Stattfinden des Brevets dem für die Brevets Randonneurs Mondiaux Verantwortlichen beim A.C.P. zugesandt werden.

Gleichzeitig muß ebenfalls die Bezahlung entsprechend des Betrages der bestellten Medaillen beigefügt sein.

Diejenigen Vereine, die erstmalig ein Brevet ausrichten, müssen zusätzlich die Streckenkarten der Teilnehmer einsenden, um prüfen zu lassen, ob sie in der Lage waren, alles regelgetreu abzuwickeln.

Bei Bedarf und auf Wunsch darf zum Zwecke der Prüfung, von jeder veranstaltenden Vereinigung das Aushändigen der Streckenkarten gefordert werden.

Anerkennung: Nach abgeschlossener Überprüfung, wird eine der beiden zusammenfassenden Aufstellungslisten dem Veranstalter zurückgegeben, wobei auf dieser die einzelnen Anerkennungsnummern für das Brevet eingetragen werden. Zugleich liegen die entsprechenden Aufkleber und die  bestellten Medaillen bei.

Jeder Aufkleber muß auf die Streckenkarte aufgeklebt werden, bevor diese dem Radfahrer zusammen mit seiner Medaille ausgehändigt werden kann.

Super Randonneur: Diejenigen Clubs, die Super Randonneurs Medaillen wünschen, müssen ihrem Delegierten bei den Brevets Randonneurs Mondiaux, eine zusammenfassende Liste der Antragsteller zukommen lassen, welche umbedingt für jeden einzelnen von jhnen, die Anzahl der im selben Jahr absolvierten Brevets von 200, 300, 400, 600 km enthalten muß. Auch dies muß von der entsprechend der Anzahl der bestellten Medaillen, nötigen Bezahlung begleitet sein, welche ausgestellt sein muß auf A.C.P. - Randonneurs Mondiaux.

Schriftwechsel: Bei jedem Auskunftswunsch bezüglich der Brevets de Randonneurs Mondiaux, muß ein adressierter, 230/160-formatiger für 100g freigemachter Rückantwortumschlag beigefügt werden.

Dies ist eine Übersetzung von den original Regeln von Randonneurs Mondiaux.